Artikel 13: das Internetdurchsetzungsgesetz – ist die Panik berechtigt?

Unsere Gut Warnberg Lebenskompetenz-Gruppe “We in a digital World” klärt auf:

Um das Internetdurchsetzungsgesetz, kurz Artikel 13, wird in den letzten Tagen heiß diskutiert. Die Frage ist, ist die Panik berechtigt oder einfach reine Übertreibung?

Seit diesem Video und vielen anderen Videos von YouTubern ist das ganze Internet in Aufruhr. Doch ist diese Panik berechtigt?

Was ist dieses Neue Gesetz sprich Artikel 13?

Mit dem Internetdurchsetzungsgesetz, kurz Artikel 13, ist folgendes gemeint: wenn User urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen wie z. B. Facebook, Youtube oder Instagram hochladen, dann haftet die Plattform und nicht – wie bisher – der User.

Stimmen die Informationen, die im Video zu sehen sind oder ist es fake?

Die Informationen im Video sind reine Panikmache. Wie komm ich auf diese Theorie?Punkt 1: Youtube wird nicht alle Kanäle löschen, weil es einen Shitstorm geben würde, weil es ein zu großer Aufwand wäre und weil nicht alle Kanäle gegen das Urheberecht verstoßen haben und dadurch auch die Unschuldigen bestraft werden würden.

Punkt 2: Wer wissentlich urheberechtlich geschützte Inhalte hochlädt ist selber schuld.

Punkt 3: Für Youtube, aber auch für andere große Plattformen wäre es ein zu großer Schaden, wenn sie Kanäle/Accounts löschen würden. Dieses Risiko wäre zu groß um es einzugehen.

Punkt 4: Gesetze funktionieren nicht so, dass sie alles verbieten. Sondern werden meistens zum Schutz der Bürger verabschiedet (natürlich gibt es Ausnahmen).

Hier noch ein Video, das die Fakten benennt und erklärt, warum es YouTube nächstes Jahr schon noch geben wird.